Ausschüttung

Bei einer Aktiengesellschaft wird in der Regel am Ende des Jahres ein Teil des Gewinns an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Der andere Teil bleibt im Unternehmen und wird als Gewinn auf die Rücklagen gebucht.

Über die Höhe der Ausschüttung entscheiden die Aktionärinnen und Aktionäre bei der Hauptversammlung selbst. Hier wird über einen Vorschlag des Vorstands abgestimmt. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben durchaus ein Interesse daran, Teile des Gewinns im Unternehmen zu belassen, damit z.B. Investitionen getätigt werden können. Für die Folgejahre erhoffen sie sich dann einen noch höheren Gewinn und einen steigenden Aktienkurs.

Bei SCHULBANKER wird der Gewinn erst im folgenden Geschäftsjahr an die Aktieninhabende ausgeschüttet und steht deshalb in der aktuellen Bilanz als Bilanzgewinn.

Bilanz im Planspiel

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