Kreditwesengesetz (KWG)

Das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Kreditwirtschaft in Deutschland und dient

1. der Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.

2. dem Schutz der Gläubigerin/Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Einlagen.

Das Kreditwesengesetz ist die Rechtsgrundlage für die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.

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