Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Sind die im Lauf der Zeit angefallenen Verluste höher als das Eigenkapital, sodass die Passivposten in der Bilanz die Aktivposten übersteigen, ist in der Bilanz ein "nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Diese Bilanzposition drückt lediglich eine buchmäßige Überschuldung aus. Ob auch eine Überschuldung im Sinn des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts vorliegt, ist damit nicht geklärt.

Bei SCHULBANKER erhaltet ihr in diesem Fall automatisch einen Notkredit.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag/Bilanz im Planspiel

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