Jahresabschluss

Jedes Kreditinstitut ist gesetzlich (nach dem Handelsgesetzbuch, HGB) verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser gibt zum Ende eines Geschäftsjahres eine Übersicht über die Vermögens- und Kapitalbestände (Bilanz) sowie über die Aufwendungen und Erträge (GuV).

Der Jahresabschluss einer Bank umfasst die Bilanz, die GuV und den Anhang. Der Anhang dient der Erläuterung der GuV und erläutert bspw. auch die Positionen „unter dem Bilanzstrich“. Banken müssen darüber hinaus auch noch einen Lagebericht erstellen, der allerdings nicht Teil des Jahresabschlusses ist.

Der Jahresabschluss von Kreditinstituten muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und muss gemeinsam mit dem Lagebericht nach Erstellung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden.

Bilanz und GuV als Externes Rechnungswesen im Planspiel

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