Spareinlagen
Spareinlagen werden von Privatpersonen unbefristet auf Sparkonten eingezahlt.
Sie sind durch die Ausfertigung einer Urkunde („Sparbuch“) gekennzeichnet, dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen und sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.
Meist haben sie eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten.