Verlustvortrag

Wurde im Vorjahr ein Verlust erwirtschaftet, wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vom Jahresüberschuss abgezogen.

Dadurch verringern sich die Rücklagen bzw. der Bilanzgewinn.

Das trägt dem Ziel Rechnung, dass die Totalperiode besteuert werden soll und nicht jedes Jahr einzeln als Abschnitt. Im Folgejahr verringert sich durch die Anrechnung des Verlusts aus dem Vorjahr die Steuerzahlung.

Verlustvortrag/Gewinn- und Verlustrechnung im Planspiel

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